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Auspuffanlagen: Zulassung, Drosselung...

Das Thema Auspuffanlagen ist sehr umfangreich. Häufig gestellte Fragen zu diesem Thema wollen wir Euch hier in unserem wms24-Blog kurz beantworten:

Straßenzulassung

Um eine Auspuffanlage legal im öffentlichen Straßenverkehr nutzen zu können, muss diese entsprechend für das jeweilige Fahrzeug homologiert sein. "ABE", "TÜV", "CE-Homologation" sind hier einige der häufig verwendeten Beschreibungen.

Obwohl eine Auspuffanlage ein Prüfzeichen besitzt, ist sie noch lange nicht für alle Fahrzeuge legal verwendbar, auch wenn sie einwandfrei passend montiert werden kann! Die Straßenzulassung ist nur exakt für die Fahrzeuge gültig, welche in dem dazugehörigen Gutachten gelistet sind!

Beispiel:

Auspuff_Gutachten

Eine Auspuffanlage besitzt ein Gutachten für den Piaggio Zip 50 des Typ "C06100". Somit ist sie nur für exakt dieses Fahrzeug gültig und legal! Technisch ist diese Auspuffanlage zwar auch problemlos auf einem Piaggio Zip 50 des Typ "C25" oder einem Aprilia SR 50 Street passend, da diese jedoch nicht im Gutachten explizit aufgeführt sind, ist die Verwendung auf diesen Fahrzeugen nicht zulässig.

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